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Unsere AGB


1. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen (im Folgenden nur als Lieferungen bezeichnet) erfolgen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere AGB gelten nur gegen über Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Etwaige Bedingungen des Bestellers haben für uns keine Gültigkeit, auch wenn diesen durch uns nicht ausdrücklich widersprochen wird oder auch wenn die Bedingungen des Bestellers bestimmen, dass anders lautende Bedingungen für ihn nicht verpflichtend sind oder erst durch schriftliche Bestätigung durch ihn gelten sollen. Unsere Angebote sind unverbindlich und gelten bis 14 Tage nach dem Tag der Offerte, wenn es nicht anders vermerkt ist. Unser Liefer- und Servicepersonal ist nicht bevollmächtigt, für uns rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Lieferverträge, Änderungen, Nebenabreden etc. werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Es gelten die in unserer jeweiligen Preisliste angegebenen Netto-Listenpreise zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Bis zum Zeitpunkt der Lieferung eingetretene Preis-, Kosten- oder Lohnsteigerungen berechtigen uns zur Preiserhöhung im Rahmen dieser Steigerung, es sei denn, die Lieferung erfolgte innerhalb einer Frist von 4 Monaten nach Vertragsabschluss. Porto und Verpackung werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Wasserlieferungen im Liefergebiet erfolgen ab einem Nettobestellwert von 50,00 EUR frei Haus. Andere Lieferungen, insbesondere außerhalb unseres Liefergebietes, erfolgen gegen Aufpreis nach Absprache. Liefergebiet ist das Liefergebiet der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen den deutschen Inseln.

2. Lieferbedingungen
Lieferungen erfolgen grundsätzlich sofort ab Lager. Sollten dennoch nicht alle Teile einer Bestellung sofort ab Lager geliefert werden können, sind wir berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen durchzuführen. Sollte die Einhaltung einseitiger Terminvorgaben durch den Besteller nicht möglich sein, sind wir vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes auch dann zur Lieferung berechtigt, wenn die Lieferung erst nach dem Termin bei dem Besteller eintreffen sollte.
Können wir unseren Lieferverpflichtungen nicht vollständig oder gar nicht nachkommen, so hat uns der Besteller schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen einzuräumen. Haben wir diese Nachfrist nutzlos verstreichen lassen, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen. Rücktritt und Kündigung sind ebenfalls schriftlich oder per Telekopie zu erklären. Auf Schadensersatz haften wir nur im Rahmen der Regelung in Ziffer 6. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Betriebsstörungen im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem des Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg sowie alle Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung oder zum Rücktritt. Das Recht des Bestellers zur Kündigung bzw. zum Rücktritt bleibt unberührt, soweit wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB bleiben unberührt.

3. Mietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt ein Jahr. Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer verlängert sich das Vertragsverhältnis um jeweils ein weiteres Jahr. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich oder per Telekopie zu erfolgen. Endet das Mietverhältnis vorzeitig infolge einer schuldhaften Vertragsverletzung des Bestellers, so werden 50% der Miete der vereinbarten Mietlaufzeit als Schadenersatz fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns vor. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge der vorzeitigen Vertragsbeendung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mietpreis für jeden Watercooler wird auf Monat Basis berechnet, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Mietpreis ist monatlich im Voraus, zu den vereinbarten Zahlungskonditionen, zu zahlen. Im Mietpreis sind nicht inbegriffen:

a) die Kosten des Transports außerhalb unseres Liefergebiets
b) die Kosten durch oder namens des Vermieters zu haltende Aufsicht auf das gemietete Objekt.
Die Watercooler dürfen ausschließlich mit unseren Wasserflaschen versehen werden. Bei jedem festgestellter schuldhafter Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 250,00 EUR pro Einzelfall unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs fällig. Dem Besteller bleibt vorbehalten, den Nachweis dafür zu erbringen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Besteller ist verpflichtet, das gemietete Objekt in dem Zustand zu erhalten, in dem er es empfangen hat und gemäß unseren Anweisungen zu gebrauchen; eine entgeltliche und/oder unentgeltliche Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet. Der Besteller ist gehalten, den ihm mündlich oder schriftlich überlieferten Anweisungen über Wartung und Pflege der Mietobjekte gemäß Bedienungsanleitung nachzukommen.

Reparatur, Pflege und Wartung sind ausschließlich durch unser Fachpersonal oder einer von uns lizenzierten Firma auszuführen. Falls der Besteller das gemietete Objekt schuldhaft beschädigt oder ein Defekt durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verwendung unzulässiger Flüssigkeiten auftritt, ist er gehalten, uns schadlos zu stellen, insbesondere hinsichtlich der Kosten für erforderlich werdende Reinigungs- oder Reparaturarbeiten. Für Untergang, Verlust, Beschädigung und Wertminderung des Mietobjektes haftet der Besteller auch bei leichter Fahrlässigkeit. Tritt ein Schadenfall ein, so hat der Besteller uns hierüber unverzüglich unter Angabe des Zeitpunkts und der Ursache des Schadensfalls sowie des Umfangs der Beschädigung zu unterrichten. Der Besteller hat unsere Weisung abzuwarten. Die Verpflichtung des Bestellers zur Fortzahlung der vereinbarten Miete wird durch einen verschuldeten nur vorübergehenden Ausfall des Geräts oder Lieferengpasses hinsichtlich Zubehörs nicht berührt. Vorübergehend ist ein Ausfall oder Lieferengpass, der die Dauer von zwei Wochen nicht überschreitet. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt ausreichend gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung zu versichern.
Ohne Zustimmung des Vermieters ist es dem Mieter untersagt:
- Veränderungen am Gerät vorzunehmen
- Objekte weiter zu vermieten oder zu veräußern
- den Aufstellungsort außerhalb der Betriebsräume zu verändern.

Der Mieter verpflichtet sich im Falle von ihn betreffenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen den Vermieter umgehend zu benachrichtigen und den Vollstreckenden über das Mietverhältnis in Kenntnis zu setzen. Alle Rechte und Pflichten des Vermieters aus bestehenden Verträgen können ohne Zustimmung des Mieters an Dritte übertragen werden.

4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum der Rechnungen ohne Abzug zahlbar. Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel angenommen. Unsere Außendienstmitarbeiter sind ohne ausdrückliche Inkassovollmacht nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, die weder rechtskräftig festgestellt, noch unbestritten oder von uns anerkannt sind, ist ausgeschlossen. Ebenso die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, soweit nicht die Gegenforderung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Mit dem Tage der Fälligkeit sind unsere Forderungen mit 8% p.a. zu verzinsen. Tritt Zahlungsverzug ein, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, auf jeden Fall aber die gesetzlichen Zinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wird nach Vertragsschluss Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit bzw. werden uns derartige Umstände unverschuldet erst nach Vertragsschluss bekannt, haben wir ein Leistungsverweigerungsrecht, solange nicht alle unsere Forderungen aus demselben rechtlichen Verhältnis (§ 273 BGB) erfüllt worden sind und uns hinsichtlich der sonstigen noch offenen Forderungen angemessene Sicherheit bestellt worden ist. Falls diesem Verlangen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen entsprochen wird, sind wir ohne Setzen einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu beanspruchen. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, bestehen solange begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit, wie er nicht dargelegt und bewiesen hat, dass der Verzug auf anderen Gründen beruht. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

5. Sachmängel
Der Besteller hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei von uns anerkannten Beanstandungen hat der Besteller uns Gelegenheit zu geben, nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern oder kostenlos Ersatz zu liefern. Sind wir dazu nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger bzw. unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wir übernehmen keine Garantie für den hygienischen Zustand der Geräte. Ansprüche, die auf Nichtbeachtung unserer schriftlich oder mündlich überlieferten Anweisungen zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Aus Schadensersatz haften wir nur im Rahmen der Regelung in Ziffer 6. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. Schadensersatz
Unsere vertragliche und gesetzliche Haftung ist außer in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf Fälle beschränkt, in denen die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Für Sachschäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, soweit nicht eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne des § 307 Abs. 2 Satz 2 BGB verletzt worden ist. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und umfasst nicht entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Dies gilt jedoch nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

7. Teilnichtigkeit, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt eine dem Sinn und Zweck der Verträge entsprechende Regelung. Das gilt, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Etwaige Druckfehler in den Drucksachen, offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler verpflichten uns nicht.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess - ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und auch für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, der Hauptsitz von Rejoice. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die zur Durchführung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert.

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Neue Homepage

02.09.2016

Wie Sie sehen können, hat sich bei Rejoice einiges getan. Unsere Homepage hat ein neues Gewand bekommen!


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